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   FG Schleswig-Holstein, 09.07.2007 - 3 K 30/07   

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FG Schleswig-Holstein, 09.07.2007 - 3 K 30/07 (https://dejure.org/2007,9464)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.07.2007 - 3 K 30/07 (https://dejure.org/2007,9464)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - 3 K 30/07 (https://dejure.org/2007,9464)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung einer Kindergeldfestsetzung zugunsten des Berechtigten durch ein abzweigungsberechtigtes Kind; Feststellung eines berechtigten Interesses an der Leistung des Kindergeldes; Unterscheidung zwischen dem Festsetzungs- und dem Erhebungs- bzw. Auszahlungsverfahren ...

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 2; ; EStG § 64 Abs. 3 S. 3; ; EStG § 67 S. 2; ; EStG § 74 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der Auszahlung des Kindergeldes durch Abzweigungsberechtigte im Sinne von § 74 Abs. 1 Sätze 1 und 3 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beantragung der Auszahlung des Kindergeldes durch Abzweigungsberechtigte im Sinne von § 74 Abs. 1 Sätze 1 und 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kind beantragt Kindergeld - "Abzweigungsberechtigtes" Kind kann bestandskräftigen Kindergeldbescheid vergessen machen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 64
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.07.2007 - 3 K 30/07
    Sie bezog sich dabei auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 (2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164) und fügte ihre Lohnabrechnungen für 2002, 2003 und 2004 bei.

    Zur Begründung ihrer Klage trägt sie im Wesentlichen vor, das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluss vom 11. Januar 2005 (2 BvR 167/02, a.a.O.) klargestellt, dass Sozialversicherungsbeiträge des Kindes nicht auf den Grenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzurechnen seien.

    Die Klägerin weist zutreffend darauf hin, dass bei der Berechnung die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abzuziehen sind (vgl. BVerfG-Beschluss vom 11. Januar 2005, 2 BvR 167/02, a.a.O.).

  • BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97

    Kindergeld: Klagebefugnis der Sozialleistungsträger

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.07.2007 - 3 K 30/07
    Es würde in dieser Funktion leerlaufen, wenn der Antragsteller an bestandskräftige Ablehnungsbescheide gegenüber dem Kindergeldberechtigten gebunden wäre, ohne dass er als Verfahrensbeteiligter im Sinne von § 78 AO in die personelle Bindungswirkung dieses Bescheides einbezogen war oder jedenfalls durch eine Bekanntgabe des Bescheides in die Lage versetzt worden war, dagegen Einspruch einzulegen (vgl. auch FG Niedersachsen, Urteil vom 26. September 2000, 6 K 781/98 KI; BFH-Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, BFHE 194, 368; BStBl II 2001, 443).
  • BFH, 26.01.2001 - VI B 310/00

    Kindergeld - Festsetzung - Heilerziehungspflegerin - Bundesausbildungsförderung -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.07.2007 - 3 K 30/07
    Im Übrigen können in solchen Fällen Auszahlungsberechtigte durch im Festsetzungsverfahren ergangene ablehnende Bescheide selbst betroffen sein (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896; vgl. auch FG Köln, Urteil vom 19. September 2002, 10 K 1162/02, EFG 2003, 101).
  • FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 1162/02

    Berücksichtigung des Weiterleitungseinwands bei Kindergeld im

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.07.2007 - 3 K 30/07
    Im Übrigen können in solchen Fällen Auszahlungsberechtigte durch im Festsetzungsverfahren ergangene ablehnende Bescheide selbst betroffen sein (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896; vgl. auch FG Köln, Urteil vom 19. September 2002, 10 K 1162/02, EFG 2003, 101).
  • FG Niedersachsen, 26.09.2000 - 6 K 781/98

    Einspruchsbefugnis des Abzweigungsberechtigten gegen den

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.07.2007 - 3 K 30/07
    Es würde in dieser Funktion leerlaufen, wenn der Antragsteller an bestandskräftige Ablehnungsbescheide gegenüber dem Kindergeldberechtigten gebunden wäre, ohne dass er als Verfahrensbeteiligter im Sinne von § 78 AO in die personelle Bindungswirkung dieses Bescheides einbezogen war oder jedenfalls durch eine Bekanntgabe des Bescheides in die Lage versetzt worden war, dagegen Einspruch einzulegen (vgl. auch FG Niedersachsen, Urteil vom 26. September 2000, 6 K 781/98 KI; BFH-Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, BFHE 194, 368; BStBl II 2001, 443).
  • BFH, 26.11.2009 - III R 67/07

    Keine erneute Entscheidung über bestandskräftig abgelehntes Kindergeld aufgrund

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch Urteil vom 9. Juli 2007 3 K 30/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 64) überwiegend statt.
  • FG Sachsen, 10.12.2008 - 8 K 1772/07

    Rückforderung von bereits an den Kindergeldberechtigten geleisteten

    Im Hinblick darauf ist das Kindergeld in diesen Fällen an die Personen auszuzahlen, denen es zu Gute kommen soll (vgl. Schleswig -holsteinisches FG, Urteil vom 09.07.2007 3 K 30/07, EFG 2008, 64, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2009 - 3 K 30/07   

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https://dejure.org/2009,21054
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2009 - 3 K 30/07 (https://dejure.org/2009,21054)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.05.2009 - 3 K 30/07 (https://dejure.org/2009,21054)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 3 K 30/07 (https://dejure.org/2009,21054)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.03.2004 - III ZR 180/03

    Kleingartencharakter einer Anlage

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2009 - 3 K 30/07
    Hierfür sind die in der Rechtsprechung des BGH entwickelten Kriterien maßgebend (BGH, U. v. 24.07.2003 - III ZR 203/02 -, BGHZ 156, 71; U.v. 17.06.2004 - III ZR 281/03 -, NJW-RR 2004, 227; BGH, U. v. 18.03.2004 - III ZR 180/03 -, VIZ 2004, 332).

    Der Kleingartencharakter einer Anlage kann auch dann zu verneinen sein, wenn weniger als die Hälfte der Parzellen mit Eigenheimen oder ihnen nahekommenden Baulichkeiten bebaut ist, etwa weil andere Umstände wie die Durchschneidung des Geländes mit einer großen Straße, die auf einen Siedlungscharakter hindeutet, oder die Konzentration von Lauben in nur einem Teil des Gebietes hinzutreten (BGH, U. v. 18.03.2004 - III ZR 180/03 -, VIZ 2004, 332).

    Aufgrund der Inaugenscheinnahme des Plangebietes und dort einer repräsentative Anzahl von Parzellen (vgl. BGH, U. v. 18.03.2004 - III ZR 180/03 -, VIZ 2004, 332) hat der Senat bei Anwendung der o.g., durch die Rechtsprechung entwickelten Kriterien für die Annahme einer Kleingartenanlage die Überzeugung gewonnen, dass eine vom Bild des Kleingartens i.S.d. BKleingG abweichende Bebauung und Nutzung zwar in einigen Bereichen der Anlage vorhanden ist, diese bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Anlage jedoch nicht derart prägend ist, dass von einem Umschlagen des Charakters etwa hin zu einer Wochenend- oder Ferienhaussiedlung ausgegangen werden muss.

    Umstände, die nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (U. v. 18.03.2004 - III ZR 180/03 -) den Kleingartencharakter einer Anlage auch bei weniger als der Hälfte von mit Eigenheimen oder ihnen nahekommenden Baulichkeiten bebauten Parzellen entfallen lassen könnte, sind nicht gegeben.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2005 - 3 K 10/02

    Befangenes Ratsmitglied: Bebauungsplan nichtig

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2009 - 3 K 30/07
    Mit Urteil des Senats vom 22.06.2005 - 3 K 10/02 - wurde der Bebauungsplan der Antragsgegnerin Nr. 44/96 "Dauerkleingartenanlage A." für unwirksam erklärt.

    Darüber hinaus wird wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem sowie zum Verfahren 3 K 10/02 und die von der Antragsgegnerin übersandten Planaufstellungsakten Bezug genommen.

    Ungeachtet des Umstandes, dass die Antragsgegnerin für die Beurteilung des Bestandes im Plangebiet weder im ursprünglichen Planaufstellungsverfahren noch nach der Entscheidung des Senats durch Urteil vom 22.05.2002 - 3 K 10/02 und der in der vorausgegangenen mündlichen Verhandlung erfolgten Erörterung und dem sich anschließenden ergänzenden Verfahren und auch nicht im vorliegenden gerichtlichen Verfahren die nach der o.g. Rechtsprechung erforderliche quantitative Betrachtung bei der Nutzung der Parzellen im Plangebiet, die Aufnahme des vorhandenen Gebäudebestandes mit Gebäudegrößen und das Verhältnis von - auch nach ihrer eigenen Auffassung in der Anlage vorhandener - "Luxuslauben" zum Bestand der Gesamtanlage angestellt hat und es insoweit möglicherweise an der hinreichenden Zusammenstellung des erforderlichen Abwägungsmaterials fehlt, ist sie im Ergebnis zutreffend von einer Kleingartenanlage ausgegangen.

  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 281/03

    Begriff der Kleingartenanlage

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2009 - 3 K 30/07
    Hierfür sind die in der Rechtsprechung des BGH entwickelten Kriterien maßgebend (BGH, U. v. 24.07.2003 - III ZR 203/02 -, BGHZ 156, 71; U.v. 17.06.2004 - III ZR 281/03 -, NJW-RR 2004, 227; BGH, U. v. 18.03.2004 - III ZR 180/03 -, VIZ 2004, 332).

    Eine Kleingartenanlage setzt aber nicht voraus, dass wenigstens die Hälfte ihrer Fläche zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird (vgl. BGH, U.v. 17.06.2004 - III ZR 281/03 -, NJW-RR 2004, 227).

  • BGH, 24.07.2003 - III ZR 203/02

    Begriff der Kleinkartenanlage bei überwiegender Bebauung mit Eigenheimen im Sinne

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2009 - 3 K 30/07
    Hierfür sind die in der Rechtsprechung des BGH entwickelten Kriterien maßgebend (BGH, U. v. 24.07.2003 - III ZR 203/02 -, BGHZ 156, 71; U.v. 17.06.2004 - III ZR 281/03 -, NJW-RR 2004, 227; BGH, U. v. 18.03.2004 - III ZR 180/03 -, VIZ 2004, 332).

    Sind in der Anlage mehr als 50 v.H. der Parzellen mit derartigen Eigenheimen oder diesen nahe kommende Baulichkeiten - Gebäude, die den größten Teil des Jahres (April bis Oktober) durchgehend zu Wohnzwecken genutzt werden - so bebaut, so kann die Gesamtanlage nicht mehr als Kleingartenanlage angesehen werden (BGH, U. v. 24.07.2003 - III ZR 203/02 -, BGHZ 156, 71).

  • OLG Bamberg, 06.06.2003 - 6 U 20/03

    Beginn der Verjährung des Wegnahmeanspruchs des Mieters

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2009 - 3 K 30/07
    Hierfür sind die in der Rechtsprechung des BGH entwickelten Kriterien maßgebend (BGH, U. v. 24.07.2003 - III ZR 203/02 -, BGHZ 156, 71; U.v. 17.06.2004 - III ZR 281/03 -, NJW-RR 2004, 227; BGH, U. v. 18.03.2004 - III ZR 180/03 -, VIZ 2004, 332).

    Eine Kleingartenanlage setzt aber nicht voraus, dass wenigstens die Hälfte ihrer Fläche zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird (vgl. BGH, U.v. 17.06.2004 - III ZR 281/03 -, NJW-RR 2004, 227).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2009 - 3 K 30/07
    Das Planungsermessen der Gemeinde verdichtet sich nur dann zur strikten Planungspflicht, wenn qualifizierte städtebauliche Gründe von besonderem Gewicht vorliegen (vgl. BVerwG, U. v. 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25).
  • BVerwG, 15.06.2004 - 4 BN 14.04
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2009 - 3 K 30/07
    Die Entscheidung, ob, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt eine Planung betrieben und damit auch welches Plangebiet festgelegt wird, obliegt grundsätzlich dem weiten Planungsermessen der Gemeinde (vgl. BVerwG, B. v. 15.06.2004 - 4 BN 14.04 -, NordÖR 2004, 284).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2009 - 3 K 30/07
    Sie beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebotes auf die Frage, ob die Gemeinde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301; U. v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 -, BVerwGE 48, 56).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2009 - 3 K 30/07
    Sie beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebotes auf die Frage, ob die Gemeinde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301; U. v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 -, BVerwGE 48, 56).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 73.80

    Grundstück - Dauerkleingarten - Festsetzung - Kleingärtner - Pachtvertrag -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2009 - 3 K 30/07
    Die im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festsetzbaren Flächen für Dauerkleingärten beziehen sich inhaltlich auf das Kleingartenrecht (vgl. BVerwG, U.v. 02.09.1983 - 4 C 73/80 -, BVerwGE 68, 6).
  • OVG Hamburg, 04.11.1999 - 2 E 29/96

    Behandlung einer Kleingartenanlage im Bebauungsplan

  • AG Brandenburg, 29.10.2021 - 31 C 288/20

    Kleingarten darf nicht nur der Erholung dienen!

    Die hier bestehenden Rechte und Pflichten der Prozessparteien werden somit auch im Bundeskleingartengesetz (§§ 1 ff. BKleingG) näher geregelt ( OVG Greifswald , Urteil vom 06.05.2009, Az.: 3 K 30/07 ).

    Eine Kleingartenanlage setzt aber nicht voraus, dass wenigstens die Hälfte ihrer Fläche zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird ( BGH , Urteil vom 17.06.2004, Az.: III ZR 281/03; KG Berlin , Urteil vom 05.02.2009, Az.: 20 U 162/06; AG Potsdam , Urteil vom 30.10.1996, Az.: 20 C 314/96; OVG Greifswald , Urteil vom 06.05.2009, Az.: 3 K 30/07 ).

    Die den Rahmen des BKleingG möglicherweise überschreitenden Bauten sind daher hier nicht geeignet, der Umgebung bereits das Gepräge eines Wochenendhausgebietes zu geben ( OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 15.10.2008, Az.:OVG 2 A 5.08 ) zumal diese Lauben auch den Bestandsschutz des § 20a Nr. 7 BKleingG genießen ( LG Berlin , Urteil vom 19.06.2000, Az.: 61 S 387/99; OVG Greifswald , Urteil vom 06.05.2009, Az.: 3 K 30/07; OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 15.10.2008, Az.: OVG 2 A 5.08 ).

    Dieser Bestandsschutz erlischt erst mit der endgültigen Aufgabe der Nutzung ( OVG Greifswald , Urteil vom 06.05.2009, Az.: 3 K 30/07; vgl. analog zu § 18 BKleingG: LG Hamburg , Urteil vom 11.12.2012, Az.: 316 S 60/12; VG Bremen , Beschluss vom 03.03.2021, Az.: 1 V 1482/20 ).

    Im Übrigen genießen nicht nur die Lauben der hiesigen Kleingärtner, sondern auch deren Freisitze nebst evtl. Überdachung nach der Vorschrift des § 20a Nr. 7 BKleingG diesen Bestandsschutz ( LG Berlin , Urteil vom 19.06.2000, Az.: 61 S 387/99; OVG Greifswald , Urteil vom 06.05.2009, Az.: 3 K 30/07; vgl. analog zu § 18 BKleingG: AG Düsseldorf , Urteil vom 13.07.2009, Az.: 231 C 14646/08 ); jedoch steht dem Beklagten ein Recht zum Wohnen in dieser Laube nicht zu ( Mainczyk , NJ 2005, Seiten 241 ff. ).

    Aufgrund der Inaugenscheinnahme der Kleingartenanlage und zweier dort befindlicher Parzellen - und zwar der Parzelle des Beklagten und einer Parzelle eines weiteren Pächters - hat das erkennende Gericht bei Anwendung der o.g., durch die Rechtsprechung ( BGH , Urteil vom 18.03.2004, Az.: III ZR 180/03; LG Berlin , Urteil vom 19.06.2000, Az.: 61 S 387/99; OVG Greifswald , Urteil vom 06.05.2009, Az.: 3 K 30/07 ) entwickelten Kriterien für die Annahme einer Kleingartenanlage hier somit die Überzeugung gewonnen, dass eine vom Bild des Kleingartens im Sinne des BKleingG abweichende Bebauung - jedoch nur durch den hier streitbefangenen Edelstahlschornstein des Beklagten - zwar teilweise bei einer Laube (und zwar die des Beklagten) vorhanden ist, dieser eine Edelstahl-Schornstein des Beklagten bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Anlage jedoch nicht derart prägend ist, dass hier von einem Umschlagen des Charakters etwa hin zu einer Wochenend- oder Ferienhaussiedlung ausgegangen werden könnte ( LG Berlin , Urteil vom 19.06.2000, Az.: 61 S 387/99; OVG Greifswald , Urteil vom 06.05.2009, Az.: 3 K 30/07; OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 15.10.2008, Az.: OVG 2 A 5.08 ).

  • OVG Bremen, 14.06.2016 - 1 LB 115/15

    Nachbarschutz im Kleingartengebiet - Gebietserhaltungsanspruch; Dauerkleingarten

    Es handelt sich dabei nicht um eine Regelung über die Art der baulichen Nutzung im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB , für die die Baunutzungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in § 9a Nr. 1 BauGB nähere Bestimmungen trifft, sondern es steht die Regelung einer sonstigen insbesondere gärtnerischen Nutzung im Vordergrund (Ernst/Zinkahn/Bielenberg § 9 BauGB Rn. 122; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 6. Mai 2009 - 3 K 30/07 -, NordÖR 2009, 357-360).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 2.9.1983 - 4 C 73.80 - BVerwGE 68, 6-12) darf ein im Bebauungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingarten festgesetztes Grundstück nur in der Weise genutzt werden, dass die Kleingärtner ihre Parzellen auf Grund von Pachtverträgen oder ähnlichen obligatorischen Verträgen bewirtschaften; Eigentümergärten, die nicht zu den Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zählen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BKleingG ) gehören nicht zu den Dauerkleingärten i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB (ebenso Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O., und Urteil vom 10.2.2015 - 3 K 25/10 -, [...].).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10

    Bebauungsplan - Fremdkörperfestsetzung - Festsetzung von höchstzulässiger

    bb) Der Senat (U. v. 06.05.2009 - 3 K 30/07, NordÖR 2009, 357) hat zum notwendigen Inhalt der Abwägung bei der Festsetzung eines Dauerkleingartengebiets ausgeführt:.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2011 - 3 M 184/11

    Kein baugebietstypischer Innenbereich bei nicht mehr zuzuordnender Nutzungsart;

    Im Rahmen der Ortsbesichtigung durch den Senat haben die Beteiligten überstimmend bekundet, dass es sich in der Umgebung um das ehemalige KIB-Gelände um Lauben handelt, die den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes entsprechen (dazu OVG Greifswald, U. v. 06.05.2009 - 3 K 30/07 - NordÖR 2009, 357).
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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 16.04.2008 - 3 K 30/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23563
VG Freiburg, 16.04.2008 - 3 K 30/07 (https://dejure.org/2008,23563)
VG Freiburg, Entscheidung vom 16.04.2008 - 3 K 30/07 (https://dejure.org/2008,23563)
VG Freiburg, Entscheidung vom 16. April 2008 - 3 K 30/07 (https://dejure.org/2008,23563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Dienstliches Bedürfnis bei Versetzung in eine gleichwertige Laufbahn bei demselben Dienstherrn

  • Wolters Kluwer

    Genügen eines dienstlichen Bedürfnisses i.S. von § 26 Abs. 1 Satz 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) für die Versetzung in eine gleichwertige Laufbahn bei dem selben Dienstherrn i.S. von § 26 Abs. 2 Satz 1 BBG

  • rechtsportal.de

    BBG § 26 Abs. 2 S. 1
    Abordnung; Versetzung; Umsetzung; sonstige Funktionsänderung - gleichwertige Laufbahn; mittlerer Binnenzolldienst; mittlerer Grenzzolldienst

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus VG Freiburg, 16.04.2008 - 3 K 30/07
    Maßgeblich für die Überprüfung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.11.2000 - 2 B 42.00 -, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 40).
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2004 - 2 LA 422/03

    Rechtmäßigkeit der Versetzung zu einem anderen Bundesgrenzschutzpräsidium;

    Auszug aus VG Freiburg, 16.04.2008 - 3 K 30/07
    Denn es unterfällt der gerichtlicher Überprüfung weitgehend entzogenen Organisations- und Personalhoheit des Dienstherrn (vgl. Niedersächs. OVG, Beschl. v. 11.11.2004 - 2 LA 422/03 -, NVwZ-RR 2006, 197).
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